Aufgaben der Technischen Einsatzleitung
Im Katastrophenfall sowie bei anderen Großschadensereignissen greifen besondere gesetzliche Regelungen; die politisch verantwortliche Einsatzleitung hat dann meist der sogenannte Hauptverwaltungsbeamte (HVB), d. h. der Landrat des Kreises inne. Kompetenzen können aber auch delegiert werden. Für die oberste behördliche Leitungsebene ist allgemein die Bezeichnung Führungsstab gebräuchlich.
Am Schadensort wird die Leitung durch die behördlich vorbenannte Einheit wahrgenommen. Diese Einheit führt im Katastrophenfall meist die Bezeichnung Technische Einsatzleitung (TEL). Dem Leiter dieser Einheit wird eine taktische Einheit zur Führungsunterstützung zur Seite gestellt. Die Leitstellen verlieren hierbei ihre Aufgabe als rückwärtige Führungsstelle.
Ab einer bestimmten Größe des Einsatzes benötigt der Einsatzleiter zur Bewältigung der Lage weitere Unterstützung durch Führungsassistenten, Fachberater, Verbindungspersonal und Führungshilfspersonal. Die Aufgaben der Einsatzleitung lassen sich in die Sachgebiete 1 - 6 gliedern:
S 1 - Personal/ Innerer Dienst
Bereitstellen von Einsatzkräften
• Alarmieren von Einsatzkräften
• Heranziehen von Hilfskräften
• Alarmieren und anfordern von Ämtern, Behörden und Organisationen
• Anfordern von fach-, orts- und betriebskundigen Personen
• Bereitstellen von Reserven
• Einrichten von Lotsenstellen für ortsunkundige Kräfte
• Einrichten von Bereitstellungsräumen
• Führen von Kräfteübersichten
S 2 - Lage
• Lagefeststellung
– Beschaffen von Informationen durch Anfordern von Lagemeldungen und dem Einsatz von Erkundern
– Aus- und bewerten von Informationen
• Lagedarstellung
– Führen einer Lagekarte
– Führen von Einsatzübersichten
– Vorbereiten von Lagebesprechungen und Lagemeldungen
• Information
– Melden an vorgesetzte Stellen
– Unterrichten nachgeordneter Stellen, anderer Stellen und der Bevölkerung
• Einsatzdokumentation
– Führen des Einsatztagebuches
– Sammeln und registrieren aller Informationsträger
– Erstellen eines Abschlussberichte
S 3 - Einsatz
Einsatzplanung und Durchführung
• Beurteilen der Lage
• Fassen des Entschlusses über die Einsatzdurchführung
• Bestimmen und einweisen von Führungskräften
• Ordnen des Schadensgebietes
– Festlegen der Führungsorganisation, der Befehlsstelle, von Bereitstellungsräumen
– Einrichten einer Sammelstelle
• Anordnen von Absperrmassnahmen
• Festlegen und freihalten von An- und Abmarschwegen
• Durchführen von Lagebesprechungen
• Erteilen der Befehle
• Beaufsichtigen und kontrollieren der Einsatzdurchführung
• Veranlassen von Sofortmassnahmen
• Mithilfe bei der Sicherung geborgener Sachwerte
S 31 - 34 Die mitwirkenden Hilfsorganisationen
Die Leiterin oder der Leiter der Technischen Einsatzleitung nimmt die Leitung des Sachgebietes 3 wahr.
Die verschiedenen Aufgabenbereiche werden aus den Bereichen der jeweils im Katastrophenschutzdienst mitwirkenden Hilfsorganisationen besetzt.
• S 31 Brandschutz
– Unterstützt durch die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 Brandschutzgesetz
• S 32 ABC-Schutz
– Erkunden, Darstellen und Beurteilen der Schadenslagen mit gefährlichen Gütern
• S 33 Sanitätswesen und Betreuung, Rettungsdienst
– Koordination des rettungs-/sanitätsdienstlichen Einsatzes
• S 34 Schwere Bergung
–Einsatz der Technischen Züge und den Fachgruppen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
S 4 - Versorgung
• Festlegen der Versorgungsorganisation
• Bereitstellen und zuführen der Verpflegung
• Bereitstellen von Unterkünften für Einsatzkräfte
• Bereitstellen von Rettungsmitteln zum Eigenschutz der Einsatzkräfte
• Anfordern weiterer Einsatzmittel
• Heranziehen von Hilfsmitteln
• Bereitstellen von Verbrauchsgütern und Einsatzmitteln
• Sicherstellen der Materialerhaltung für das Gerät
• Evakuierungsmaßnahmen
S 5 - Presse und Medienarbeit
• Presse und Medieninformation aus dem Einsatz sammeln, auswählen und aufbereiten
• Presse und Medienbetreuung
– Informieren, führen und unterbringen der Presse- und Medienvertreter
– Vorbereiten und durchführen von Presse und Medienkonferenzen
• Presse und Medienkoordination
– Halten des ständigen Kontaktes mit Presse und Medien
– Bündeln, abstimmen und steuern mit Pressevertretern anderer Behörden, betroffener Betriebe und der Polizei
• Presse- und Medieneinbindung in die Schadensbekämpfung
– Veranlassen und betreuen von Informationstelefonen
– Veranlassen von Warn- und Suchhinweisen für die Bevölkerung
S 6 - Information und Kommunikation
• Planen des Kommunikationseinsatzes im (T)EL Bereich
• Erkunden der örtlichen Kommunikationsgegeben-heiten (Anschlussmöglichkeiten)
• Beratung bei der Standortwahl der (T)EL nach IuK-Gesichtspunkten
• Erstellen und führen der IuK-Einsatzunterlagen inkl. der IuK-Skizzen
• Ausüben der Betriebleitung im Bereich der (T)EL und Überwachung des Kommunikationsbetriebes und der Dokumentation
• Sicherstellen der Kommunikationsversorgung
• Anfordern von zusätzlichen Kommunikationsmitteln
• Einrichten von Meldediensten
• Zusammenarbeit mit anderen Kommunikationsdiensten im Einsatzbereich