Beförderungsrichtlinie

Die Richtlinie ergänzt den Organisationserlass "Feuerwehren des Landes Schleswig-Holsteins" im Bereich von Dienstgraden und regelt die Standards für die Ausbildung von Kreisausbildern und Kreisfachwarten im Kreis Segeberg. Sie besteht seit 1998 im Kreisfeuerwehrverband Segeberg und wurde im März 2024 aktualisiert, sowie auf der Vorstandssitzung des Verbandes am 03.04.2024 beschlossen und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.
Alle bisherigen Weisungen in dieser Sache treten gleichzeitig außer Kraft.